Ultraschall (Sonographie)
Mit Hilfe von Ultraschall (Sonographie) können Organe, Blutgefäße und Gewebe im Körper auf schonende Weise untersucht werden. Hiermit können bestimmte Organveränderungen frühzeitig erkannt bzw. der Verlauf einer Erkrankung beurteilt werden.
In unserer Praxis führen wir Ultraschalluntersuchungen des Ober- und Unterbauchs, der Schilddrüse sowie der Halsschlagadern durch.
Bitte beachten Sie, dass diese Untersuchungen im Rahmen der Vorsorge nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Schilddrüse
Die Schilddrüse erfüllt zahlreiche Funktionen im menschlichen Körper. Das Organ beeinflusst zudem auch den Stoffwechsel, Kreislauf und das Wachstum. Eine Fehlfunktion geht oft mit unauffälligen Symptomen einher, wodurch viele eine Erkrankung der Schilddrüse häufig erst spät bemerken und somit therapieren lassen.
Mittels einer Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse lassen sich deren Größe und Form sehr gut darstellen, wie auch Knoten, Gewebebeschaffenheit und andere Auffälligkeiten bildlich dargestellen. So können krankhafte Veränderung entdeckt bzw. bei einer bereits bekannten Erkrankung der Verlauf verfolgt werden.
Abdomen
Mit Hilfe vom Ultraschall können die Organe innerhalb des Bauchraumes bildlich dargestellt und Erkrankungen diagnostiziert werden. Bei unklaren Beschwerden oder Verdacht auf eine Erkrankung ermöglicht dieses Verfahren eine schnelle positive oder negative Diagnosestellung für eine Vielzahl an pathologischen Veränderungen der Bauchorgane. Des Weiteren wird der Ultraschall ebenfalls zur Beurteilung und Verlaufskontrolle von bereits diagnostizierten Ultraschallbefunden der Bauchorgane eingesetzt.
Mittels des Abdomen-Ultraschalls können beispielsweise Bauchspeicheldrüse, Gallenblase, Gallengänge, Leber, Lymphknoten, Milz, Nieren und Pankreas bildgebend dargestellt und untersucht werden. Des Weiteren können auch Flüssigkeitsansammlungen, Tumore oder Zysten auf diese Art dargestellt werden.
Bauchaortenaneurysma (Männer ab 65 Jahre)
Gesetzlich versicherte Männer mit einem Mindestalter von 65 Jahren haben seit dem 1.1.2018 einmalig Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader (Aorta). Diese Untersuchung dient, um Erweiterungen (Aneurysmen) der Aorta frühzeitig zu entdecken. Etwa 20 von 1000 Männern mit einem Alter von mindestens 65 Jahren sind hiervon betroffen. Diese Erkrankung ist bei Männern sehr viel häufiger als bei Frauen.
Wenn solch ein Aneurysma reißt, dann handelt es sich um eine lebensbedrohliche Situation. Mit dieser einmaligen Kassenleistung sollen Aneurysmen frühzeitig entdecken und ggf. engmaschig kontrolliert werden. Ab einer gewissen Größe des Aneurysma wird vorbeugend operiert, wodurch dem Patienten geholfen werden kann.